Buchungsbestätigung
Die Buchung unseres
Chalets ist mit Erhalt der Rechnung rechtskräftig, es bedarf keiner separaten Buchungsbestätigung. Mit der Buchungsanfrage wird aktiv durch Bestätigung über den Button "ich stimme den
AGB zu" diese AGB als verbindlich anerkannt.
Zahlungsbedingungen
Der aktuelle Mietpreis ist mit der Zusendung der Rechnung mitgeteilt worden und setzt sich zusammen aus dem Übernachtungspreis (inklusive Strom, Wasser, Gas) und
der Endreinigung. Die aufgeführte Kurtaxe der Gemeinde Schouwen-Duiveland, sowie die Kaution sind nicht Bestandteil des genannten Mietpreises. Die an den Campingplatzbetreiber zu entrichtende
Touristengebühr wird von diesem separat nach Anmeldung in Rechnung gestellt.
Sollte trotz
Zahlungserinnerung die Restzahlung ausbleiben, wird der Vermieter den gebuchten Zeitraum wieder freigeben und die Anzahlung einbehalten.
Kaution:
Die Kaution beträgt 150,00 € und wird innerhalb 14 Tagen nach Abreise zurück überwiesen, sofern es keine Beanstandungen gibt und dem Vermieter die IBAN mitgeteilt
wurde (die Aufforderung hierzu wird einen Tag vor der Abreise mit den Check-Out Informationen nochmals zugesandt). Der Bollerwagen ist ebenfalls Bestandteil der Kaution und ist in
ordnungsgemäßem Zustand zu hinterlassen.
Eventuelle Reparaturen werden von der Kaution in Abzug gebracht.
Anreise mit E-Auto oder Hybrid:
Es besteht die Möglichkeit das Auto an den ausgewiesenen Ladestationen von Julianahoeve aufzuladen.
Das Aufladen am Chalet ist untersagt (wegen Brandgefahr und hoher Stromkosten). Der Stromverbrauch kann kontrolliert werden.
Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht und mit einem Platzverweis geahndet.
Reiserücktritt, Stornierung
Stornierungen innerhalb 24 Stunden nach Buchung sind
kostenfrei.
Muss der Gast die Reise stornieren, egal aus welchen Gründen und in welchem Zeitraum vor Reiseantritt, beträgt die Aufwandsentschädigung
(Stornogebühr) in jedem Fall mindestens 90,00 € plus maximal 90% des Mietpreises (falls der Zeitraum nicht wieder vermietet werden kann). Sollte der komplette Zeitraum oder
Teile des Zeitraumes erneut vermietet werden, fällt nur die Differenz zu den 90% des Mietpreis zzgl. der 90,00 € Aufwandsentschädigung an.
Es besteht auch die Möglichkeit, dass der Gast einen Ersatzmieter anbietet, sofern der Vermieter mit dem Ersatzmieter einverstanden ist.
Sollte eine Anmeldung als Feste Bewohner gebucht sein, sind diese Kosten nicht Erstattungsfähig und auch nicht auf andere Personen übertragbar. (siehe Reglement)
Sollte der Gast die Buchung bereits vor Fälligkeit der Restzahlung stornieren, ist er nach BGB dennoch verpflichtet, die komplette Restzahlung zum Fälligkeitsdatum an den Vermieter zu zahlen, da eine Wiedervermietung nicht gewährleistet werden kann. Kommt der Gast seiner Verpflichtung zur Restzahlung nicht nach, hat der Vermieter das Recht, den Vertrag einseitig zu kündigen und die geleistete Anzahlung als Entschädigung einzubehalten.
Wir raten in jedem Fall
zum Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.
Einen besseren Schutz, für kleines Geld, kann man als Mieter einer Ferienwohnung nicht bekommen, denn unverhoffte Krankheiten, sowie nicht vorhersehbare Ereignisse
(siehe Coronamaßnahmen) können kurzfristig eintreten.
Stornobedingungen bei Reisebeschränkungen
Sollte es aus Anlässen jeglicher Art zu Einschränkungen am Urlaubsort innerhalb des gebuchten Reisezeitraum kommen, übernimmt der Vermieter dafür keine Haftung und der Gast hat keinerlei Anrecht auf einen Preisnachlass des Mietpreises oder einer kostenlosen Stornierung. (Bsp. gesperrter Strandabschnitt, Schließung Schwimmbad oder sonstige geschlossene Einrichtungen des Campingplatzes)
Wenn am gebuchten Reisezeitraum auf dem Camping & Beachresort Julianahoeve in Renesse ein Beherbergungsverbot besteht, verpflichten wir uns den kompletten
Mietpreis, inklusive der Kurtaxe zurückzuzahlen. Anmeldungen als feste Bewohner (siehe Reglement) sind hierbei jedoch ausgeschlossen.
Sollte bei Einreise in die Niederlande eine verpflichtende Quarantäne bestehen und der Gast aus diesem Grund die Reise nicht antreten möchte, bieten wir eine
kostenfreie Umbuchung innerhalb der nächsten 9 Monate an. Zahlungen für feste Bewohner können jedoch nicht ins nächste Jahr mitgenommen werden und sind daher von einer Umbuchung über das laufende
Kalenderjahr hinaus, ausgeschlossen.
Für Reisewarnungen oder Reiseverbote des Heimatlandes in die Niederlande, sowie einer Quarantäneverpflichtung bei Reiserückkehr in den Heimatort, übernimmt der
Vermieter keine Haftung. Verlangt die Niederlande bei der Einreise einen Impfnachweis oder einen negativen Test gegen jegliche Epidemien, werden wir ebenso wenig Haftung übernehmen, wie für
etwaige Einschränkungen am Urlaubsort.
An- und Abreise
Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab spätestens 16:00 Uhr zur Verfügung. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferienwohnung ausnahmsweise nicht pünktlich um 16:00 Uhr bezogen werden kann. Am Abreisetag ist die Ferienwohnung ab 10:00 Uhr oder nach gesonderter Vereinbarung zur Verfügung zu stellen.
Mietobjekt
Unter www.meerurlaub-renesse.de sind unsere Chalets mit entsprechenden Bildern unverbindlich und ohne Garantie dargestellt. Die jeweilige Ausstattung ist daraus ebenfalls zu ersehen. Die Ferienwohnung wird mit vollständigem Inventar vermietet. Etwaige Fehlbestände, Mängel oder Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Über den Zustand der Wohnung und des Inventars werden eventuelle Rügen nur innerhalb 24 Stunden ab Ankunft anerkannt. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in der Ferienwohnung vorgesehen. Für verloren gegangene Schlüssel berechnet der Vermieter eine Pauschale von 300,00 Euro. Es gilt das Verursacherprinzip. Fenster und Türen sind bei Regen und Sturm sowie vor Verlassen der Wohnung einbruch-, sturm- und regensicher zu schließen. Das gilt auch für vorhandene Markisen, die hochzuziehen sind und Sonnenschirme, die geschlossen werden müssen. Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders bei unsachgemäßer Behandlung technischer Anlagen und anderer Einrichtungsgegenstände. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.
Wifi und TV Verfügbarkeit
Da der Campingplatz Julianahoeve der Betreiber des Wifi und TV Netzes ist (unser Router ist von Julianahoeve gemietet), haben wir keinen Einfluss auf die tatsächliche Verfügbarkeit und die Zuverlässigkeit des Internetzugangs bzw. des TV- Empfangs.
Aufenthalt
Das Chalet darf höchstens mit der in der Anmeldung an den Campingplatzbetreiber angegebener Personenzahl benutzt werden. Bei Überbelegung haben, sowohl der Campingplatzbetreiber als auch Eigentümer des Chalets das Recht, überzählige Personen abzuweisen oder den entsprechenden Aufpreis einzuziehen.
Haftung des Vermieters:
Der Vermieter haftet für Schäden, die durch sein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind. Das Gleiche gilt für Personenschäden oder Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz. Im Übrigen ist die Haftung von für Schadensersatzansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund - nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beschränkt: Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Vermieter nur, soweit sie auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen durfte. Soweit der Vermieter hiernach für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch Störung ihres Betriebs (z.B. Bombendrohung), insbesondere infolge von höherer Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige, von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.
Bei Streitigkeiten zwischen Kunden und dem Vermieter findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss aller materiellen und prozessualen Rechtsnormen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung. Weiterhin werden die Vorschriften des UN-Kaufrechts ausgeschlossen. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auch die Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrags insgesamt hiervon nicht berührt.
Der Vermieter behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zu ändern. Die Ankündigung erfolgt durch Veröffentlichung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Angabe des Zeitpunkts des Inkrafttretens im Internet auf der Website von Meerurlaub-Renesse.de
Links auf andere Internetseiten
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Schriftform
Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Überweisung der Anzahlung oder aber der Zahlung in bar.
Salvatorische Klausel
Sollte eine der zuvor beschriebenen Mietbedingungen rechtsungültig sein, so wird diese durch eine sinngemäß am nächsten kommende Regelung ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig.